Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarteilnahme



Stand 01.08.2018

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Work-Store-Seminare und Seminarteilnehmern Leistungen und Angebote von Work-Store-Seminare erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichend allgemeine Geschäftsverbindungen der Vertragspartner, die dieser einzubeziehen beabsichtigt, widerspricht Work-Store-Seminare ausdrücklich. Diese Geschäftsbedingungen von Work-Store-Seminare gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote und Leistungen von Work-Store-Seminare sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Seminaranmeldungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen-, oder Mailbestätigung von Work-Store-Seminare.

2.2. Seminare von Work-Store-Seminare werden über die jeweiligen Anmeldeformulare schriftlich gebucht und können per E-Mail, oder per Post übermittelt werden.

3. Preise
Seminare sind bis Beginn des Seminares an die ausgeschriebenen Preise gebunden. In der jeweiligen Seminarausschreibung werden zusätzlich beinhaltete Leistungen wie Getränke, Pausenverpflegung etc. beschrieben.

4. Zahlungsbedingungen
Die Preise für Veranstaltungen und Seminare von Work-Store-Seminare sind nach Erhalt der Rechnung sofort oder bis zum darin genannten Termin zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Seminarpreises vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die Teilnahme. Bei Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Platzvergabe nach dem Datum des Zahlungseinganges.

5. Stornierung, Kündigung

5.1. Seminare können bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ausschließlich schriftlich storniert werden. Maßgebender Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang bei Work-Store-Seminare. Im Falle der Stornierung wird die Seminargebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50.-€ rückerstattet. Bei späterer Stornierung oder Fernbleiben werden die vollen Seminargebühren einbehalten.

5.2. Teilnehmer können bei Stornierung innerhalb der 4 Wochen vor Seminarbeginn einen Vertreter, der nachweislich über die Zugangsvoraussetzungen zum Seminar verfügt, als Ersatz benennen. Nach erfolgreicher Vermittlung werden die geleisteten Seminargebühren ohne Abzug rückerstattet.

5.3. Work-Store-Seminare kann aus wichtigen Gründen wie nachhaltige Störung der Veranstaltung, Urheberrechtsverletzung, Verstoß gegen die Hausordnung etc., durch den Seminarteilnehmer, fristlos kündigen. Der Semiarteilnehmer hat daraus keinen Anspruch auf Erstattung der Seminargebühren. Weitere Schadensersatzansprüche von Work-Store-Seminare bleiben davon unberührt.

5.4. Work-Store-Seminare hat das Recht bei nicht erreichen der Mindestseminarteilnehmerzahl 4 Wochen vor Beginn das Seminar abzusagen. Bei Vorliegen höherer Gewalt ist eine Absage immer möglich. Die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert und die Seminargebühr vollständig rückerstattet. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, insbesondere von Reise- oder Unterbringungskosten sowie Arbeitsausfallskosten.

5.5. Bei einem Ausfall/Krankheit/Tod eines Referenten behält sich Work-Store-Seminare vor einen gleich qualifizierten Ersatz zu besorgen. Daraus ergeben sich keine weiteren Ansprüche des Teilnehmers.

6. Haftung, Datenschutz

6.1. Work-Store-Seminare übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Verbindung mit der Seminarteilnahme entstehen. Work-Store-Seminare haftet ausschließlich für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.2. Work-Store-Seminare weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an sämtlichen Seminaren freiwillig und auf eigene Verantwortung erfolgt. Seminar- und Lehrinhalte stellen nur Empfehlungen dar, aus etwaigen Folgen bei der Teilnahme oder Umsetzung können keine Ansprüche an Work-Store-Seminare oder den Referenten geltend gemacht werden.

6.3. Der Teilnehmer ist für mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen etc. allein verantwortlich. Es bestehen keine Ansprüche bei Verlust oder Beschädigung, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters und seiner Mitarbeiter vor.

6.4. Seminar-, und Unterrichtsmaterialien werden den Teilnehmer nur zur alleinigen persönlichen und nicht übertragbaren Nutzung überlassen. Sie dürfen weder vervielfältigt, noch für gewerbliche und/oder freiberufliche Zwecke verwendet werden. Gleiches gilt für selbst angefertigtes Ton- und Videomaterial der Seminare. Diese bedürfen zusätzlich der Einwilligung des einzelnen Referenten des Seminares, ansonsten ist sind Mitschnitte jeglicher Art untersagt. Aufzeichnungen bedürfen zusätzlich der schriftlichen Einwilligung der beteiligten Personen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6.5. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte ist ausgeschlossen.

6.6. Der Veranstalter schützt die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Er ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

6.7. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Patientendaten, Befunde etc. vertraulich zu behandeln, soweit diese Gegenstand der Fortbildung waren. Auf § 203 StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Der Veranstalter behält sich bei Verstößen Schadensersatzansprüche vor.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

7.1. Soweit nicht abweichend in diesen Geschäftsbedingungen geregelt, oder gesondert vereinbart, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Work-Store-Seminare, aktuell in München.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel so weit wie möglich verwirklicht. Ebenso ist bei etwaigen Vertragslücken zu verfahren.

8. Bestätigungen
Als schriftliche Bestätigung von Work-Store-Seminare gelten auch Übermittlungen per Fax und per E-Mail, diese müssen dazu nicht unterzeichnet sein.









WORK-STORE-SEMINARE
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